Wesentliches in wenigen Worten

Marktrecht und Marktplatz

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Johann Jaritz - Malborghet Municipio 01 CC BY-SA 3.0

Das Marktrecht mit Friedenspflicht galt zunächst nur für die Dauer des Marktes, für den Marktplatz selbst und deren Besucher.

Später entwickelte sich aus dem zeitlich begrenzten Marktgericht, eine dauerhafte behördliche Gewalt.

Aus den Fällen, die ursprünglich nur das Marktgeschehen betrafen, bekam Malborgeth das Recht der

Niederen Gerichtsbarkeit (geringfügige Straftaten mit Geldbußen, Ehr- und Schandstrafen wie z.B. Pranger) und der

Hohen Gerichtsbarkeit (Mord, Verrat,..bis zur Todesstrafe).

Die Gerichtsbarkeit umfasste nun das gesamte Gemeindegebiet (Burgfried).

Pranger

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Der Pranger ist das Symbol für die Marktgerechtigkeit und befindet sich vor dem Gemeindeamt und der Kirche.

Am Tag des jährlichen Marktes (29.September- Heiliger Michael) wurde ein hölzerner Arm, der ein Schwert hochhielt, flankiert von einem Tuch mit dem Marktwappen auf die Säule gesetzt, die ursprünglich aus Holz war.

Später wurde diese Säule als Pranger für Verurteilte verwendet (ab 1779 aus Stein), wo sie an Sonn- und Feiertagen an den Pranger gekettet und ausgestellt wurden. Beschriftete Tafeln oder Symbole beschrieben ihre Tat und konnten von der Bevölkerung verspottet werden.

Marktrichter und Rat

Der Magistrat (Gemeindeamt) befasste sich mit Gerichts- und Verwaltungstätigkeiten von Malborgeth.

Zusammensetzung und Wahl

Er bestand aus dem am Ostermontag für 1 Jahr gewählten Marktrichtricher und dem ihm zur Seite stehenden Ratsherren. Sie wurden unter Beteiligung der Bürger bestimmt und anschließend von der Grundherrschaft bestätigt. Ein angestellter Schreiber wurde zur Verfügung gestellt.

Aufgaben

Der Marktrichter hatte die

Leitung der Geschäfte der Marktgemeinde inne, wie die Einziehung der Steuern, Kaufs- und Verkaufsurkunden, Testamentsvollstreckung,... und

urteilte über die Fälle der niedrigen (bis 1800) und der hohen Gerichtsbarkeit (bis 1738).

Gerichtsstab

Er war ein Zeichen der richterlichen Gewalt und ohne ihn war kein rechtsgültiges Verfahren möglich.

Der Stab (Holzstock- einfach bis verziert) wurde bei Verhandlungsanfang vom Richter senkrecht gehalten und die Niederlegung bedeutete das Verhandlungsende.

Das Brechen des Stabes bedeutete das Todesurteil.

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Am Ende seiner Amtszeit fand die Übergabe an den neu gewählten Marktrichter statt, der erst danach die Gerichtsgewalt hatte.

Die Aufzeichnungen über die Marktrichter bestehen seit 1456 und enden mit 1800, wobei über 100 Richter aufgezählt werden.

Nach 1800 wird das Marktrichteramt in das Richter- und das Bürgermeisteramt aufgeteilt.

Marktrichter Duhs-Duss

Die Mitglieder der Familie Duhs-Duss waren nachweislich (1627 - 1923) durchgehend 300 Jahre in Malborgeth ansässig. Sie waren als Bürger, Ratsherren, Marktrichter und selbstständige Schlossermeister tätig.

Name - Schreibweisen

Die Namensschreibung in Malborgeth hat einige Schreibweisen hervorgebracht, da die Rechtschreibung erst Ende des 19.Jhdt. verbindlich geworden ist.

Die älteste Schreibweise findet sich in Malborgeth 1627 mit Duß

und erst ab 1700 findet man Schreibweisen mit

Duhs, Duss, Dus, Tuss, Tus und Thus.


Marktrichter Matthes Duß

Marktrichter 1662 - 1663 (Niedere und Hohe Gerichtsbarkeit). Schlossermeister.

40 Jahre im Magistrat als Ratsherr.

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Marktrichter Marthin Tuss

Marktrichter 1737 - 1739 (Übergangszeit von der Hohen Gerichtsbarkeit zur nur mehr Niederen Gerichtsbarkeit).

17 Jahre im Magistrat als Ratsherr. Schlossermeister.

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Marktrichter Joseph Georg Duß

Marktrichter 1778 - 1781 (Niedere Gerichtsbarkeit).

26 Jahre im Magistrat als Ratsherr. Schlossermeister.

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Gerichts- und Ratsfälle

In seinem Marktrichterjahr verhandelte Matthes Duß 139 Fälle, Marthin Tuss in 2 Jahren 271 Fälle und Joseph Georg Duß ebenfalls in 2 Jahren 162 Fälle.

Zusammen verhandelten die Marktrichter Duß 579 Gerichts- und Ratsfälle.

Aus diesen 579 Fällen wurden 40 wunderliche Fälle zum Schmunzeln für das "Heitere Marktgericht Malborgeth" ausgesucht.

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Alle Fälle sind im Original in den Büchern

"Rats- und Gerichtsprotokolle Malborgeth 1616 - 1799"

im Landesarchiv Kärnten in Klagenfurt aufbewahrt.

300 Jahre Familie Duhs-Duss in Malborgeth


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